Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen für die Instagrid GmbH
1. Umfang, Vertriebskanäle
(1) Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (Verkaufsbedingungen) gelten für alle Vertriebskanäle mit Ausnahme des Onlinegeschäfts auf https://shop.instagrid.co/de zwischen der Instagrid GmbH, Hermann-Hagenmeyer-Straße 1, 71636 Ludwigsburg, Deutschland (nachfolgend „Instagrid“ oder „Verkäufer“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „die Käuferin oder der Käufer“). Die Verkaufsbedingungen finden nur Anwendung, wenn die Käuferin oder der Käufer eine Unternehmerin oder ein Unternehmer (gemäß § 14 BGB), eine Anstalt des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen des öffentlichen Rechts ist.
(2) Die Verkaufsbedingungen finden insbesondere Anwendung auf Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Sachen“), unabhängig davon, ob Instagrid die Sachen selbst fertigt oder sie von Zulieferinnen und Zulieferern bezieht (gemäß §§ 433 und 650 BGB). Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, findet die zum Zeitpunkt der Bestellung der Käuferin oder des Käufers gültige Fassung der Verkaufsbedingungen oder zumindest die zuletzt der Käuferin oder dem Käufer in Textform mitgeteilte Fassung zudem als Rahmenvereinbarung für ähnliche zukünftige Verträge Anwendung, ohne dass Instagrid erneut darauf in jedem Einzelfall verweisen muss.
(3) Es finden ausschließlich die Verkaufsbedingungen Anwendung. Abweichende, in Widerspruch stehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen der Käuferin oder des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, falls und sofern Instagrid der Anwendung solcher AGB ausdrücklich zugestimmt hat. Ungeachtet der Sachlage gilt dieses Zustimmungserfordernis auch, wenn beispielsweise Instagrid in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Käuferin oder des Käufers die Lieferung an die Käuferin oder den Käufer vorbehaltlos ausführt.
(4) Ungeachtet der Sachlage haben individuelle Vereinbarungen mit der Käuferin oder dem Käufer in Einzelfällen (einschließlich Sicherheitenvereinbarungen, Nachträgen und Änderungen) Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Vorbehaltlich eines Gegenbeweises sind ein schriftlicher Vertrag oder unsere Bestätigung in Schriftform oder Textform für den Inhalt solcher Vereinbarungen verbindlich.
(5) Rechtlich maßgebliche Erklärungen und Mitteilungen der Käuferin oder des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Festlegung von Fristen, Mitteilung von Mängeln, Rücktritt oder Minderung) erfordern die Schriftform oder Textform (Brief, E-Mail, Fax usw.). Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimität der erklärenden Partei, bleiben unberührt.
(6) Verweise auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Bestimmungen haben nur klärenden Charakter. Auch ohne eine solche Klärung finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, es sei denn, sie werden direkt geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen in diesen Verkaufsbedingungen.
2. Vertragsschluss
(1) Die Vertragsverhandlungen beginnen mit der Präsentation der Produkte in den Räumlichkeiten von Instagrid oder mit der Präsentation der Sachen im Außenverkauf. Die Kataloge, die technische Dokumentation (wie Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Verweise auf DIN-Normen) sowie andere Produktbeschreibungen oder Dokumente (auch elektronischer Art), an denen sich Instagrid die Eigentums- und Urheberrechte vorbehält, stellen anfangs kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken.
(2) Ihre Aufforderung an uns zur Erstellung eines Angebots ist ebenfalls unverbindlich. Nach dem Erhalt einer Aufforderung sendet Instagrid der Käuferin oder dem Käufer ein verbindliches Angebot in Textform zu (beispielsweise per E-Mail), das die Käuferin oder der Käufer innerhalb von 30 Tagen annehmen kann (sofern nichts anderes im jeweiligen Angebot angegeben ist). Der Vertrag wird mit der fristgerechten Annahme des Angebots durch die Käuferin oder den Käufer verbindlich.
(3) Die Bestellung wird bearbeitet und alle im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen werden per E-Mail übermittelt – teilweise automatisch. Deshalb muss die Käuferin oder der Käufer sicherstellen, dass die von ihr/ihm Instagrid bereitgestellte E-Mail-Adresse richtig ist, dass sie/er über die technischen Mittel zum Erhalt von E-Mails verfügt und dass dieser Erhalt von E-Mails insbesondere durch Spamfilter nicht verhindert wird.
3. Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Die Lieferfrist wird einzeln vereinbart oder von Instagrid bei der Annahme der Bestellung mitgeteilt. Sollte dies nicht der Fall sein, beträgt die Lieferfrist zwischen vier und sechs Wochen ab dem Vertragsschluss.
(2) Sollte Instagrid verbindliche Lieferfristen aus Gründen nicht einhalten können, die Instagrid nicht zu vertreten hat (Nichtverfügbarkeit der Leistungserbringung), informiert Instagrid die Käuferin oder den Käufer über diesen Umstand unverzüglich und teilt ihr/ihm gleichzeitig die neue voraussichtliche Lieferfrist mit. Sollte die Leistungserbringung auch bis zur neuen Frist nicht möglich sein, ist Instagrid berechtigt, vom Vertrag teilweise oder vollständig zurückzutreten. Instagrid erstattet dann alle von der Käuferin oder vom Käufer bereits geleisteten Zahlungen. Eine Nichtverfügbarkeit der Leistungserbringung in diesem Sinne ist insbesondere die nicht pünktliche Lieferung durch die Zulieferinnen und Zulieferer von Instagrid, wenn Instagrid ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat, wenn weder Instagrid noch seine Zulieferinnen und Zulieferer ein Verschulden trifft oder wenn Instagrid im Einzelfall keine Beschaffungspflicht hat.
(3) Das Bestimmen des Eintritts eines Lieferverzugs durch Instagrid erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings ist in jedem Fall der Versand einer Mahnung durch die Käuferin oder den Käufer erforderlich. Ist Instagrid mit der Lieferung im Verzug, kann die Käuferin oder der Käufer eine Entschädigung in Form einer Pauschale für die ihr/ihm durch den Verzug entstandenen Schäden geltend machen. Die Entschädigung in Form einer Pauschale beträgt 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert) für jede volle Kalenderwoche des Verzugs, aber insgesamt nicht mehr als 5 % des Lieferwerts der von dem Verzug betroffenen Sachen. Instagrid bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Käuferin oder der Käufer nur einen wesentlich geringeren Schaden als die vorgenannte Pauschale oder gar keinen Schaden erlitten hat.
(4) Die Rechte der Käuferin oder des Käufers gemäß Abschnitt 8 dieser Verkaufsbedingungen sowie die gesetzlichen Rechte von Instagrid, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (beispielsweise aufgrund von Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nachleistung), bleiben unberührt.
4. Lieferung, Gefahrenübergang, Annahme, Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt DAP (delivered at place, geliefert benannter Bestimmungsort) in Übereinstimmung mit den Incoterms 2020 am von der Käuferin oder vom Käufer benannten Bestimmungsort.
(2) Kommt die Käuferin oder der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt sie/er eine Mitwirkung oder verzögert sich die Lieferung von Instagrid aus anderen von der Käuferin oder vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist Instagrid berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehrkosten (beispielsweise Lagerkosten) geltend zu machen. Bei Annahmeverzug schuldet die Käuferin oder der Käufer Instagrid eine Vertragsstrafe von 0,5 %, aber höchstens 5 % des Nettokaufwerts für jede Verzugswoche.
Der Nachweis eines höheren Schadens sowie die Rechtsansprüche von Instagrid (insbesondere Ersatz von Mehrkosten, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; allerdings ist die Pauschale auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Die Käuferin oder der Käufer ist berechtigt, nachzuweisen, dass Instagrid lediglich einen wesentlich geringeren Schaden als die vorgenannte Pauschale oder gar keinen Schaden erlitten hat.
(4) Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb der EU, der EWR-Länder, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Das Angebot gibt Auskunft über den Kaufpreis sowie etwaige anfallende Mehrwertsteuer und Transportkosten.
(2) Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach der Rechnungsstellung und Lieferung oder Annahmen der Sachen zahlbar. Instagrid ist jederzeit berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, eine Lieferung teilweise oder ganz ausschließlich gegen Vorkasse auszuführen. Instagrid erklärt einen entsprechenden Vorbehalt spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(3) Die Käuferin oder der Käufer gilt ab dem Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist als säumig. Während des Verzugs fallen Zinsen auf den Kaufpreis in Höhe des gültigen Zinssatzes für verspätete Zahlung an. Instagrid behält sich das Recht vor, weitere verzugsbedingte Schäden geltend zu machen. In Bezug auf Handelsgeschäfte zwischen Kaufleuten bleibt der Anspruch von Instagrid auf Verzugszinsen (gemäß § 353 HGB) unberührt.
(4) Die Käuferin oder der Käufer hat nur ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sofern ihr/sein Anspruch unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln an der Lieferung bleiben die entgegenstehenden Rechte der Käuferin oder des Käufers unberührt, insbesondere gemäß Abschnitt 7 Absatz 6 Satz 2 dieser Verkaufsbedingungen.
(5) Sollte nach dem Vertragsschluss erkennbar werden (beispielsweise durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von Instagrid auf den Kaufpreis aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit der Käuferin oder des Käufers gefährdet ist, so ist Instagrid berechtigt, die Leistungserbringung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern und bei Bedarf nach einer Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung von Einzelstücken (Produkte nach Kundenwunsch) kann Instagrid den Rücktritt mit sofortiger Wirkung erklären. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Instagrid behält sich das Eigentum an den Sachen bis zur vollständigen Begleichung unserer gesamten derzeitigen und zukünftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor (abgesicherte Forderungen).
(2) Unter Eigentumsvorbehalt stehende Sachen können so lange weder an Dritte verpfändet noch als Sicherheit übereignet werden, wie die abgesicherten Forderungen nicht vollständig beglichen sind. Die Käuferin oder der Käufer muss Instagrid unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder wenn Dritte (beispielsweise Pfändung) Zugriff auf Instagrid gehörende Sachen erhalten.
(3) Bei einer Vertragsverletzung durch die Käuferin oder den Käufer, insbesondere bei einer Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Instagrid berechtigt, vom Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückzutreten und/oder die Rückgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu fordern. Die Rückgabeforderung bedeutet nicht gleichzeitig die Erklärung des Rücktritts; stattdessen ist Instagrid berechtigt, ausschließlich die Rückgabe der Sachen zu fordern und sich das Rücktrittsrecht vorzubehalten. Wenn die Käuferin oder der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht zahlt, kann Instagrid diese Rechte nur geltend machen, wenn Instagrid zuvor erfolglos der Käuferin oder dem Käufer eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat oder wenn eine solche Frist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist.
(4) Die Käuferin oder der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß Satz c unten berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen im gewöhnlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall finden zusätzlich die folgenden Bestimmungen Anwendung.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die aus der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Sachen hervorgehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei Instagrid als Hersteller gilt. Wenn Sachen Dritter mit unseren Sachen verarbeitet, vermischt oder verbunden werden, bleibt deren Eigentumsrecht bestehen und erwirbt Instagrid ein Miteigentum anteilsmäßig zu den Rechnungswerten der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Sachen. Im Übrigen gilt das Gleiche für das entstehende Erzeugnis wie für die unter Eigentumsvorbehalt stehenden gelieferten Sachen.
(b) Die Käuferin oder der Käufer tritt hiermit die aus dem Weiterverkauf der Sachen oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von Instagrid gemäß vorstehendem Absatz als Sicherheit an Instagrid ab. Instagrid nimmt die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten der Käuferin oder des Käufers gelten ebenfalls in Bezug auf die abgetretenen Forderungen.
(c) Die Käuferin oder der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung neben Instagrid berechtigt. Instagrid verpflichtet sich, die Forderung so lange nicht einzuziehen, wie die Käuferin oder der Käufer ihre/seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Instagrid erfüllt, keine Zahlungsunfähigkeit besteht und Instagrid den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Absatz 3 durchsetzt. Ist dies jedoch der Fall, kann Instagrid verlangen, dass die Käuferin oder der Käufer Instagrid über die abgetretenen Forderungen und ihre/seine Schuldnerinnen und Schuldner informiert, alle für den Einzug erforderlichen Informationen zukommen lässt, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und die Schuldnerinnen und Schuldner (Dritte) über die Abtretung in Kenntnis setzt. Des Weiteren ist Instagrid in diesem Fall berechtigt, die Befugnis der Käuferin oder des Käufers zum Weiterverkauf und zur Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu widerrufen.
(d) Übersteigt der Veräußerungswert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, gibt Instagrid auf Verlangen der Käuferin oder des Käufers Sicherheiten nach eigener Wahl frei.
7. Ansprüche der Käuferin oder des Käufers aufgrund von Mängeln
(1) Sofern unten nichts anderes festgelegt ist, finden die gesetzlichen Bestimmungen auf die Rechte der Käuferin oder des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- oder Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitungen) Anwendung.
(2) Die Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die getroffene Vereinbarung über die Güte der Sachen. Sämtliche Produktbeschreibungen und Herstellerspezifikationen, die dem Einzelvertrag unterliegen oder die von Instagrid zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gegeben wurden (insbesondere in Katalogen oder auf der eigenen Internet-Homepage) gelten als eine Vereinbarung über die Güte der Sachen.
(3) Wurde die Güte nicht vereinbart, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (gemäß § 434 Absatz 1 Nummer 2 und § 434 Absatz 1 Nummer 3 BGB).
(4) Instagrid ist nicht für Mängel haftbar, die die Käuferin oder der Käufer beim Vertragsschluss kennt oder die ihr/ihm beim Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind (gemäß § 442 BGB). Des Weiteren setzen die Mängelansprüche der Käuferin oder des Käufers voraus, dass sie/er ihren/seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (gemäß §§ 377 und 381 HGB) nachgekommen ist. Eine Untersuchung von Baumaterialien und anderen für den Einbau oder eine andere Weiterverarbeitung vorgesehenen Sachen muss unmittelbar vor deren Verarbeitung erfolgen. Wird bei der Lieferung, bei der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel erkennbar, so ist uns dieser unverzüglich in Schrift- oder Textform anzuzeigen. Ungeachtet der Umstände sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung sowie bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb des gleichen Zeitraums nach ihrer Entdeckung in Schrift- oder Textform anzuzeigen. Ist die Käuferin oder der Käufer bezüglich einer ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder der Anzeige von Mängeln nachlässig, so ist die Haftung von Instagrid für den nicht angezeigten oder nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß angezeigten Mangel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.
(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Instagrid entscheiden, ob eine Nachleistung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatz) erfolgt. Das Recht von Instagrid auf Verweigerung der Nacherfüllung nach den gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt.
(6) Instagrid ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises durch die Käuferin oder den Käufer abhängig zu machen. Allerdings ist die Käuferin oder der Käufer berechtigt, einen angemessenen Teil des Kaufpreises in Bezug auf den Mangel einzubehalten.
(7) Die Käuferin oder der Käufer muss Instagrid die für die geschuldete Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zugestehen, insbesondere um die beanstandeten Sachen zur Untersuchung zu übergeben. Bei einer Ersatzlieferung hat die Käuferin oder der Käufer die mangelhafte Sache an Instagrid gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückzugeben. Die Nacherfüllung umfasst weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den Wiedereinbau, wenn Instagrid ursprünglich nicht zu ihrem Einbau verpflichtet war.
(8) Die für die Untersuchung und Nachleistung erforderlichen Kosten, insbesondere Beförderungs-, Reise-, Arbeits- und Materialkosten sowie, falls zutreffend, Ausbau- und Einbaukosten, werden von Instagrid gemäß den gesetzlichen Bestimmungen getragen bzw. erstattet, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Instagrid von der Käuferin oder vom Käufer die Erstattung der aufgrund einer unberechtigten Aufforderung zur Behebung des Mangels entstandenen Kosten verlangen (insbesondere Untersuchungs- und Beförderungskosten), es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für die Käuferin oder den Käufer nicht erkennbar.
(9) Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen oder eine von der Käuferin oder vom Käufer für die Nacherfüllung festgelegte angemessene Frist erfolglos verstreichen oder entbehrlich sein gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, kann die Käuferin oder der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis verringern. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(10) Ansprüche der Käuferin oder des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur gemäß Abschnitt 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
8. Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen Verkaufsbedingungen, einschließlich der folgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, ist Instagrid bei einer Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haftbar.
(2) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist Instagrid im Rahmen der verschuldensabhängigen Haftung schadenersatzpflichtig – unabhängig vom Rechtsgrund. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Instagrid vorbehaltlich der gesetzlichen Haftungsbeschränkungen (beispielsweise Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, leichte Pflichtverletzung) nur wie folgt:
a) für Schadenersatz aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schadenersatz aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragserfüllung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen kann); in diesem Fall ist jedoch unsere Haftung auf den Ersatz der vorhersehbaren, üblicherweise entstehenden Schäden beschränkt.
(3) Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Dritte sowie für Pflichtverletzungen durch Personen (auch in deren Namen), deren Verschulden Instagrid nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten hat. Sie finden keine Anwendung, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Güte der Sachen übernommen wurde, und auf Ansprüche der Käuferin oder des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
(4) Die Käuferin oder der Käufer hat nur die Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag oder zu dessen Kündigung aufgrund einer Pflichtverletzung, die keinen Mangel darstellt, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht seitens der Käuferin oder des Käufers (insbesondere gemäß §§ 650 und 648 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen finden die gesetzlichen Anforderungen und Folgen Anwendung.
(5) Instagrid ist verpflichtet, die Sicherheitshinweise, die Dokumentation und die korrekte Lieferung gemäß der Sondervorschrift 188 des ADR durchzuführen. Sollten am angegebenen Bestimmungsort für die Lieferung abweichende Gesetze, Regelungen und Verordnungen in Bezug auf Sicherheitshinweise, Warnhinweise, Produktsicherheitskennungen, Dokumentation und Lagerung der Sachen bestehen, ist die Käuferin oder der Käufer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Jede Haftung von Instagrid in dieser Hinsicht ist ausgeschlossen.
9. Verjährung
(1) Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln gemäß § 438 Absatz 1 Nummer 3 BGB beträgt zwei Jahre ab Lieferung. Wenn die Abnahme vereinbart wurde, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme.
(2) Die vorstehende gesetzliche Verjährungsfrist des Kaufrechts gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche der Käuferin oder des Käufers aufgrund eines Mangels der Sachen, es sei denn, die Anwendung der gesetzlichen Verjährungsfrist (gemäß §§ 195 und 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährungsfrist führen. Für die Ansprüche der Käuferin oder des Käufers bei Schäden gemäß Abschnitt 8 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 Buchstabe a wie auch gemäß dem deutschen Produkthaftungsgesetz gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10. Abtretung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Eine Abtretung der Ansprüche der Käuferin oder des Käufers ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Instagrid rechtswirksam. Instagrid kann die Zustimmung verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung der Anspruchsbeziehung mit der Käuferin oder dem Käufer besteht.
(2) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen der Käuferin oder des Käufers ist nur zulässig, wenn diese Ansprüche unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Aufrechnungsrecht der Käuferin oder des Käufers ist insofern unbeschränkt, als ihr/sein Aufrechnungsanspruch synallagmatisch mit dem Hauptanspruch verbunden ist.
(3) Übt die Käuferin oder der Käufer ein mutmaßliches Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht aus, ist der Verkäufer berechtigt, die Geltendmachung dieses Zurückbehaltungsrechts durch Bereitstellung einer Sicherheit in der geforderten Höhe abzuwehren. Die Kosten für die Sicherheit sind von der Käuferin oder vom Käufer zu tragen, wenn ihre/seine Ausübung des Zurückbehaltungsrechts nicht gerechtfertigt war.
11. Rechtswahl, Vertragssprache und Gerichtsstand
(1) Diese Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen Instagrid und der Käuferin oder dem Käufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch. Ist die Käuferin oder der Käufer eine internationale Käuferin oder ein internationaler Käufer, stellt Instagrid der Käuferin oder dem Käufer eine von einer/einem öffentlich beeidigten Übersetzerin oder Übersetzer erstellte Übersetzung zu Informationszwecken zur Verfügung. Allerdings ist ausschließlich die deutschsprachige Fassung für die Auslegung des Vertrags heranzuziehen.
(3) Ist die Käuferin oder der Käufer eine Kauffrau oder ein Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs, eine Anstalt des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen des öffentlichen Rechts, ist der ausschließliche – auch internationale – Gerichtsstand für alle direkt oder indirekt aus der Vertragsbeziehung erwachsenden Streitigkeiten der Sitz von Instagrid in Ludwigsburg, Deutschland. Das Gleiche gilt, wenn die Käuferin oder der Käufer Unternehmerin oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Allerdings ist Instagrid in allen Fällen auch zur Klageerhebung am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Verkaufsbedingungen oder einer vorherigen individuellen Vereinbarung oder am allgemeinen Gerichtsstand der Käuferin oder des Käufers berechtigt. Übergeordnete gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zur ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.